Sie ziehen aus Ihrer jetzigen Wohnung aus und lassen diese beräumen, säubern und kümmern sich sogar noch um einen Nachmieter.


Doch dann kommt der Eigentümer ins Spiel und lehnt den von Ihnen gewählten Nachmieter ab.


Darf der Eigentümer das? Klare Antwort: Ja! Denn der Eigentümer darf über den Nachmieter bestimmen.